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Kaltrauchsperre für Kanalsystem VENTISAFE®Die jüngsten Untersuchungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) haben gezeigt, dass es bei der Verwendung von Schottsystemen in Wohnungslüftungsanlagen zu Rauchübertragungen in andere Geschosse kommen kann. Das Brandschutz-Kanalsystem VENTISAFE® WL gehört zu den sogenannten Schachtlösungen nach Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR), in denen ein feuerwiderstandsfähiger Lüftungsschacht oder eine feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitung durch alle Geschosse eines Gebäudes geführt werden. Der Verschluss der Leitung erfolgt direkt am Eintritt von Anschlussleitungen durch Absperrvorrichtungen ohne Wartungsauflagen. Die Übertragung von Rauch in der Brandentstehungsphase (geringe Temperaturen, jedoch Rauchentwicklung) bei Schachtsystemen ist nahezu ausgeschlossen da die Hauptleitung nicht wie bei Schottsystemen verschlossen wird. Dennoch haben wir mit der Kaltrauchsperre VENTISAFE® KRS eine Komponente für zusätzliche Sicherheit in Lüftungsanlagen nach DIN 18017 geschaffen. Der Planer oder Anlagenbauer hat somit die Wahl zwischen der Schachtlösung im herkömmlichen Sinne oder einer Lösung mit erhöhtem Sicherheitsstandard. Mehr Informationen zur Kaltrauchsperre VENTISAFE® KRS ...
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Rauchübertragung in Lüftungsanlagen mit Deckenschott-SystemenDas Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) hat jetzt ein Forschungsvorhaben beendet, in dem die Möglichkeiten zur Übertragung von Rauch in Lüftungsanlagen mit Deckenschott-Systemen untersucht wurden. Die Ausgabe 8/2003 der CCI-Print geht mit einer Sonderbeilage näher auf dieses Thema ein. Hier ein Beitrag, der in dieser Ausgabe erscheinen sollte:
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Ist die bestimmungsgemäße Funktion von Deckenschottsystemen ein "ungünstiger" Umstand? Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, wurde vor zirka zwei Jahren mit dem Vorwurf konfrontiert, dass es bei der Verwendung von Deckenschottsystemen in Lüftungsanlagen nach DIN 18017 zur Übertragung von Rauch in andere Geschosse kommen kann. Die verantwortungsvolle Reaktion des DIBt auf diese Vorwürfe war ein Forschungsvorhaben, dessen Ergebnisse jetzt vorliegen. Es stimmt! Unter "ungünstigen" Umständen ist die Rauchübertragung bei Verwendung von Deckenschottsystemen in das darunter liegende Geschoss möglich. Voraussetzung ist der dichte Verschluss der Hauptleitung durch ein Deckenschott sowie ein Brand mit geringer Intensität in den zu entlüftenden Räumen. Betrachtet man die Prüfgrundsätze für Deckenschottsysteme, stellt man fest, dass der dichte Verschluss der Lüftungsleitung nicht als "ungünstiger" Umstand bezeichnet werden kann. Vielmehr ist der Verschluss der Lüftungsleitung eine Voraussetzung für die Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für Deckenschottsysteme*). Wie die Versuche des DIBt zeigten, treten auch bei geringer Brandintensität bereits nach fünf bis zehn Minuten Temperaturen > 70 °C in der Lüftungsleitung auf. Somit sind schon nach kurzer Zeit die Voraussetzungen gegeben, die zum Schließen des im oberen Deckendurchgang befindlichen Schotts führen. Die durch den offenen Anschlussquerschnitt nachströmenden Rauchgase können nicht mehr nach oben abströmen. Der Verschluss des am unteren Deckendurchgang angebrachten Schotts konnte aufgrund der geringeren Temperaturen am Boden des Brandraumes nicht nachgewiesen werden. Um Sicherheit für die Gebäudenutzer zu schaffen, sind also zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Rauchausbreitung in Lüftungsanlagen mit Deckenschottsystemen erforderlich. Die neueste Fassung der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLüAR) wird entsprechende Maßnahmen bereits enthalten. Die sicherste Lösung sind jedoch Lüftungsleitungen, die einen Verschluss der Hauptleitung systembedingt nicht ermöglichen (sogenannte Schachtlösungen). Bei der Schachtlösung nach MLüAR werden Rauchgase, die in der Brandentstehungsphase in das Kanalsystem eindringen, sicher nach oben abgeleitet. Eine zusätzliche Verdünnung der eingetretenen Rauchgase erfolgt durch Beimischung von Abluft aus anderen Nutzungsbereichen. Nach dem Verschluss der Anschlussleitung im Brandraum durch eine Absperrvorrichtung, die unmittelbar am Schachteintritt angebracht ist (Auslösetemperatur 72 °C), wird der Eintritt von Feuer und Rauch in die Lüftungsleitung direkt am Entstehungsort verhindert. Dipl.-Ing. Dirk
Neubert *) Alle Deckenschotts mit schaumbildenden Dichtstoffen werden beim Brandversuch einer Druckprüfung unterzogen (300 Pa Unterdruck in der Lüftungsleitung gegenüber dem Brandraum), durch die der Nachweis des dichten Verschlusses der Lüftungsleitung erfolgt.
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Bauaufsichtliche Zulassung für Kanalsystem VENTISAFE® WL erteiltDas Kanalsystem VENTISAFE® WL für Wohnungslüftungsanlagen nach DIN 18017, Teil 3 erhielt vom Deutschen Institut für Bautechnik die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit der Nummer Z-41.6-650.
Das Kanalsystem
kann für die Entlüftung von innenliegenden WC's, Bädern
oder Küchen in Wohngebäuden verwendet werden, in denen
an die Lüftungsleitungen brandschutztechnische Anforderungen
gestellt werden. Das System besitzt die Klassifizierung K90-18017
S. Vorteile des Systems sind unter anderem:
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Wofür steht eigentlich ZLT ...?Die ZLT Lüftungs- und Brandschutztechnik GmbH wurde 1996 von ihrem heutigen Geschäftsführer Dipl.-Ing. Dirk Neubert gegründet. Der Sitz der Firma sollte Zwickau in Westsachsen sein. Z L T war die Abkürzung für den geplanten Firmennamen - Zwickauer Lüftungstechnik GmbH. Diese Abkürzung wurde schon damals für Ausschreibungen und Produktbezeichnungen verwendet, auch wenn der Firmenname später vom Registergericht nicht zugelassen wurde (schließlich gibt es nicht nur eine Lüftungsfirma in Zwickau!). Aufgrund der günstigen Infrastruktur, die in Oelsnitz/Erzgeb. zur Verfügung stand, wurde der Firmensitz bereits 1997 dorthin verlegt, wo wir noch heute ansässig sind. Inzwischen ist das Kürzel Z L T unser "Markenzeichen" und bei vielen Lüftungsanlagenherstellern und Planern lüftungstechnischer Anlagen ein Synonym für
geworden. Übrigens sollten Sie uns einmal auf Messen o.ä. Veranstaltungen suchen, so finden Sie uns schnell, wenn Sie das alphabetische Ausstellerverzeichnis von hinten lesen!
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Neues Kompetenz-Center in DresdenIm November 2002 haben wir unser neues VENTIMAX®-Kompetenz-Center in Dresden eröffnet. Mit der Einrichtung eines technischen Büros mit den Kernkompetenzen
vollzieht die ZLT Lüftungs- und Brandschutztechnik GmbH einen weiteren Schritt auf dem konsequenten Weg zur Realisierung von Kundennähe und kurzen Bearbeitungszeiten. Das Kompetenz-Center ist, wie unsere Vertriebsmitarbeiter auch, durch ein Firmennetzwerk stets mit dem Stammhaus in Oelsnitz verbunden. So stehen Faxanfragen, Emails und Telefonnotizen sowie technische Unterlagen allen Mitarbeitern standortübergreifend zur Verfügung. Dadurch wird gewährleistet, dass Kundenanfragen schnell und effektiv bearbeitet werden können. ZLT Lüftungs-
& Brandschutztechnik GmbH
*) 12 ct/Min.
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Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) bauaufsichtlich eingeführtMaßgebend für den Brandschutz in Lüftungsanlagen war bisher die in den Bauordnungen der Länder verankerte "Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen" (RbAL). Diese Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet, um den gestiegenen Anforderungen an den Brandschutz gerecht zu werden. Die Einführung in den einzelnen Bundesländern erfolgt mit der Bekanntgabe im Amtsblatt in der Liste der bauaufsichtlich eingeführten Normen. In Sachsen erfolgte die Veröffentlichung im März 2002, so dass Planungen und Baumaßnahmen ab sofort nach den neuen Bestimmungen der LüAR ausgeführt werden müssen. Die wichtigsten Änderungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt: Feuerwiderstandsdauer bereits bei Gebäuden geringer Höhe gefordertIn Gebäuden geringer Höhe wurden bisher keine Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer von Lüftungsleitungen gestellt. Die LüAR erhebt für nicht freistehende Wohngebäude (Reihenhäuser) und Wohngebäude mit mehr als einer Wohnung brandschutztechnische Anforderungen (30 Minuten Feuerwiderstand), wenn Bauteile mit Feuerwiderstandsdauer überbrückt werden. Für alle anderen Gebäude gilt grundsätzlich eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten!
Lüftungsanlagen nach DIN 18017/3 mit besonderem StellenwertAufgrund der großen Verbreitung wird Lüftungsanlagen nach DIN 18017/3 ein eigenes Kapitel gewidmet (Punkt 7). In diesen Anlagen dürfen nur noch drei grundlegende Varianten brandschutztechnischer Maßnahmen Anwendung finden:
Achtung! Die bisher gebräuchlichen Lüftungsleitungen mit Haupt-/ Nebenschacht (Shunt-System mit Nebenschachtlänge > 2,20 m) sind nicht mehr zulässig! Da die Schottlösungen in der Vergangenheit zu weitreichenden Diskussionen in Fachkreisen über deren Zuverlässigkeit geführt haben, ist den Lösungen nach Punkt 7.3 und 7.4 LüAR der Vorzug zu geben. Die ZLT GmbH bietet mit VentiSAFE®-WL und VentiSAFE®-WRG zwei brandschutzgerechte Kanalsysteme entsprechend Punkt 7.4 LüAR an. Für klassifizierte Lüftungskanäle oder -schächte (Punkt 7.3 LüAR) ist die wartungsfreie Absperrvorrichtung VentiSAFE®-ASV geeignet. Für ausführliche Informationen bieten wir unseren Download-Service an.
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Kennen Sie den Unterschied: K 90, K 90-18017, K 90-18017 S?Absperrvorrichtungen gegen die Brandübertragung in lüftungstechnischen Anlagen werden entsprechend DIN 4102, Teil 2 mit dem Kennbuchstaben K klassifiziert. Die danach folgende Zahl gibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an. Bei der Prüfung von Absperrvorrichtungen werden sowohl Anforderungen an die Dichtheit (Raumabschluss) als auch an die thermische Isolierwirkung (Oberflächentemperatur auf der vom Brand abgewandten Seite) gestellt. Bei beiden Kriterien müssen die Anforderungen über den in der Klassifizierung angegebenen Zeitraum eingehalten werden. Haben Sie sich auch schon gefragt, welche Bedeutung die am Markt üblichen Klassifizierungen K 90, K 90-18017 und K 90-18017 S haben? Nachfolgend möchten wir die Prüfbedingungen und damit die Einsatzbedingungen für die verschieden klassifizierten Absperrvorrichtungen kurz vorstellen. Dabei verwenden wir vereinfachend für die Angabe der Feuerwiderstandsdauer stets 90 Minuten. Die Prüfbedingungen gelten für andere Feuerwiderstandsdauern analog. Klassifizierung K 90Absperrvorrichtungen mit einer Klassifizierung K 90 sind dazu geeignet, eine Brandübertragung von einem Raum zum Nachbarraum unmittelbar zu verhindern. Anhand des Prüfaufbaus wird die Verwendung der Absperrvorrichtungen in Decken oder Wänden deutlich.
Klassifizierung K 90-18017Absperrvorrichtungen mit einer Klassifizierung K 90-18017 dürfen nur in klassifizierten Schächten oder Lüftungsleitungen in Lüftungsanlagen nach der Bauart der DIN 18017, Teil 3 (Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster mit Ventilatoren) eingesetzt werden. Typisch für diese Anlagen ist der Schachtaufbau über mehrere Geschosse. Der häufigste Anwendungsfall ist die nachträgliche Verbesserung des Brandschutzes in bestehenden Wohngebäuden, z.B. an vorhandenen Betonschächten. Diese Absperrvorrichtungen sind nicht dafür geeignet, einen Brand zwischen zwei benachbarten Räumen unmittelbar zu verhindern! Eine Verhinderung der Brandübertragung erfolgt immer mittelbar in Verbindung mit dem klassifizierten Lüftungsschacht oder -kanal.
Klassifizierung K 90-18017 SMit der Klassifizierung K 90-18017 S werden Brandschutzsysteme gekennzeichnet, die in Lüftungsanlagen nach der Bauart der DIN 18017, Teil 3 oder Anlagen ähnlicher Nutzung eingesetzt werden können. Neben der Absperrvorrichtung wird der dazugehörige Brandschutzkanal oder eine entsprechende Lüftungsleitung mit geprüft. Beides (Absperrvorrichtung und Lüftungsleitung) gehören zu dem System und dürfen auch nur als solche verwendet werden (siehe z.B. Kanalsysteme VentiSAFE®). Eine Verhinderung der Brandübertragung erfolgt immer mittelbar in Verbindung mit dem geprüften Lüftungskanal. Das Ziel der Prüfung und Zulassung solcher Systeme ist die Reduzierung von Wandstärken bei Brandschutz-Kanälen, um so Kosten für die Lüftungsleitungen zu sparen (Kanalwandstärke bei System VentiSAFE® nur 20 mm).
PS: Hinweise zur Klassifizierung von Bauteilen mit Feuerwiderstand finden Sie auch in unserem Prospekt FirePROOF (Abschnitt Ausschreibungstexte).
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Keine Zulassung für Brandschutzfirmen!In Leistungsverzeichnissen wird sehr häufig die Forderung nach einer Zulassung für Fachfirmen für die Ausführung von Brandschutzarbeiten erhoben. Daraus kann man schließen, dass über die Zulassung von Bauprodukten sowie deren Verarbeitung und Montage und die bauaufsichtlichen Nachweisführung vielfach Unklarheit herrscht. Die ZLT Lüftungs- und Brandschutztechnik GmbH hat sich daher mit einem Schreiben an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mit der Bitte gewandt, zu dem Sachverhalt der Zulassung von Brandschutzfirmen Stellung zu nehmen. Anlass war ein Schreiben einer Isolierfirma, die sich uns als "beim DIBt zugelassene Fachfirma für Brandschutzarbeiten" vorstellte. In Deutschland wird eine bauaufsichtliche Zulassung nur für Bauprodukte erteilt. Nähere Angaben zur Prüfung der Bauprodukte enthalten die Bauregellisten, die jährlich beim DIBt veröffentlicht werden. Die Verarbeitung und Montage der Bauprodukte kann durch jede fachkundige Firma erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Anforderungen des entsprechenden Prüfzeugnisses oder der bauaufsichtlichen Zulassung bezüglich der Verarbeitung und Montage des Bauproduktes erfüllt werden. Bei einigen Bauprodukten wird in der Zulassung eine Schulung des Verarbeiters durch den Hersteller gefordert (z.B. bei Kabelabschottungen). Der Errichter von baulichen Anlagen trägt also eine besondere Sorgfaltspflicht, die er durch eine Übereinstimmungserklärung dokumentiert. Die Übereinstimmungserklärung stellt somit eine Selbstverpflichtung und -kontrolle für den fachgerechten Einbau von Bauprodukten dar. Sie ist neben dem Prüfzeugnis oder der bauaufsichtlichen Zulassung Bestandteil des Nachweises für die Verwendbarkeit des Bauproduktes gegenüber den Bauaufsichtsbehörden. Nachweis über die Verwendbarkeit eines Bauproduktes
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Abluftfilter ALF mit integrierter Drossel
Durch die integrierte Drossel wurde das Anwendungsgebiet des Abluftfilters ALF wesentlich erweitert. Der Einsatz erfolgt an Absaugstellen, an denen ein fest eingestellter Volumenstrom gefördert werden soll. Das Drosselelement löst somit das herkömmliche Abluftventil ab. Damit verbunden ist eine Reduzierung der Bautiefe des Filters, was besonders für eine Verbessung des optischen Eindruckes sorgt. Beide Filtertypen, Aufputz und Unterputz, wurden mit dem neuen Drosselelement ausgestattet. Der Aufputz-Filter erhält dadurch nur noch eine Bautiefe von 30 mm. Der Unterputz-Rahmen konnte auf eine Bautiefe von 20 mm reduziert werden. Aufgrund der Teilung des Drosselelementes in vier kleine Teilflächen entstehen bei den in Wohnungslüftungsanlagen üblichen Differenzdrücken keine höheren Geräuschpegel als diese bei Abluftventilen üblich sind. Die zugehörigen Druckverluste können den nachfolgenden Diagrammen entnommen werden. Die Angaben gelten für die komplette Einheit bei sauberem Filter (Vlies und Alu-Drahtgewirr). Druckverlust
ALF-DR DN 80 |
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Feuerwiderstandsklasse? Baustoffklasse? Kennzeichnung?Bauteile, für die ein Feuerwiderstand gefordert wird, erhalten eine eindeutige Kennzeichnung. Anhand der Kennzeichnung kann der Fachmann sofort den Einsatzzweck des jeweiligen Bauteiles identifizieren. Die Kennzeichnung setzt sich aus einem Kennbuchstaben, gefolgt von der nachgewiesenen Feuerwiderstandsdauer des Bauteiles in Minuten, zusammen. Weitläufig bekannt ist der Kennbuchstabe F für Wände, Decken und Stützen. Es passiert jedoch häufig (i.d.R. aus Unkenntnis), dass der Kennbuchstabe F auch für andere Bauteile verwendet wird. Die DIN 4102 legt jedoch für jedes Bauteil die entsprechenden Kennbuchstaben fest. In der nachfolgenden Tabelle sind die Kennbuchstaben sowie zugehörige Bauteile aufgelistet. Darüber hinaus gibt es Systemklassifizierungen wie sie beispielsweise für Wohnungslüftungsanlagen üblich sind (mehr...). In Zukunft (europäische Normung) werden die Bauteile nicht allein nach der Feuerwiderstandsdauer gekennzeichnet. Es erfolgt dann eine Klassifizierung nach den Versagenskriterien mechanische Standfestigkeit (Kennbuchstabe R), Erhalt des Raumabschlusses (E), thermische Isolierwirkung (I) sowie Dichtwirkung bei Schottmaßnahmen (S). Auch Mischklassifizierungen sind möglich (z.B. R120, E120, I90). |
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Bauteil | Kennbuchstabe | |
| Wände, Decken, Stützen | F | ||
| Außenwände, Brüstungen | W | ||
| Türen, Tore, Feuerabschlüsse | T | ||
| Gläser, Verglasungen | G | ||
| Lüftungsleitungen | L | ||
| Absperrvorrichtungen für Lüftungsleitungen | K | ||
| Kabelschottungen | S | ||
| Installationsschächte, Installationskanäle (Brandbeanspruchung von innen) | I | ||
| Rohrdurchführungen | R | ||
| Funktionserhalt elektrischer Leitungen (Brandbeanspruchung von außen) | E |
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Baustoffe, die in Bauteilen Anwendung finden, werden nach ihrem Brandverhalten eingeteilt. Die Feststellung des Brandverhaltens erfolgt nach den Verfahren der DIN 4102, Teil 1. Das Brandverhalten gibt keine Auskunft, wie lange die Kriterien zur Verhinderung einer Brandweiterleitung erfüllt werden. Vielmehr wird dadurch das Risiko der Verwendung der Baustoffe beurteilt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Baustoffklassen sowie die zugehörige bauaufsichtliche Benennung aufgelistet:
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Bauaufsichtliche Benennung | Baustoffklasse | |
| Nichtbrennbare Baustoffe (gegenüber den Anforderungen der Baustoffklasse A2 werden zusätzliche Anforderungen an die Wärmedämmung erfüllt) | A1 | ||
| Nichtbrennbare Baustoffe | A2 | ||
| Schwerentflammbare Baustoffe | B1 | ||
| Normalentflammbare Baustoffe | B2 | ||
| Leichtentflammbare Baustoffe | B3 |
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©ZLT
GmbH,
12.09.2007
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